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   LAG Hamm, 27.05.2009 - 2 Sa 331/09   

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https://dejure.org/2009,8416
LAG Hamm, 27.05.2009 - 2 Sa 331/09 (https://dejure.org/2009,8416)
LAG Hamm, Entscheidung vom 27.05.2009 - 2 Sa 331/09 (https://dejure.org/2009,8416)
LAG Hamm, Entscheidung vom 27. Mai 2009 - 2 Sa 331/09 (https://dejure.org/2009,8416)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zur persönlichen Haftung des Insolvenzverwalters, wenn die geplante Betriebsfortführung scheitert und Masseunzulänglichkeit angezeigt wird.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 60, 61, 103, 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO
    Zur persönlichen Haftung des Insolvenzverwalters, wenn die geplante Betriebsfortführung scheitert und Masseunzulänglichkeit angezeigt wird.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbegründete Schadensersatzklage der Arbeitnehmerin gegen Insolvenzverwalter wegen Pflichtverletzung

  • Judicialis

    InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 60; ; InsO § 61; ; InsO § 103

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründete Schadensersatzklage der Arbeitnehmerin gegen Insolvenzverwalter wegen Pflichtverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.09.2008 - IX ZR 235/07

    Zur Pflicht des Insolvenzverwalters, seine Leistungsfähigkeit bzgl. neuer

    Auszug aus LAG Hamm, 27.05.2009 - 2 Sa 331/09
    Dies ist nicht haltbar, weil die vorgelegte Finanzplanung die Erwartung hinreichend gesicherter Einnahmen und damit die Gewährleistung der notwendigen Liquidität rechtfertigte (vgl. BGH, 25.09.2008 - IX ZR 235/07, ZIP 2008, 2126).

    § 61 InsO betrifft den Fall, dass der Insolvenzverwalter bei Begründung von Masseverbindlichkeiten absehen konnte, dass die Masse zu deren Erfüllung nicht in der Lage sein werde (vgl. BGH, 17.12.2004 - IX ZR 185/03 - ZIP 2005, 311 = NJW-RR 2005, 488; BGH, 25.09.2008 - IX ZR 235/07 - ZIP 2008, 2126 = NJW-RR 2009, 276).

  • BGH, 17.12.2004 - IX ZR 185/03

    Haftung des Insolvenzverwalters bei Nichteintreten der Annahmen eines

    Auszug aus LAG Hamm, 27.05.2009 - 2 Sa 331/09
    § 61 InsO betrifft den Fall, dass der Insolvenzverwalter bei Begründung von Masseverbindlichkeiten absehen konnte, dass die Masse zu deren Erfüllung nicht in der Lage sein werde (vgl. BGH, 17.12.2004 - IX ZR 185/03 - ZIP 2005, 311 = NJW-RR 2005, 488; BGH, 25.09.2008 - IX ZR 235/07 - ZIP 2008, 2126 = NJW-RR 2009, 276).

    Den von ihm zu führenden Beweis, er habe die Unzulänglichkeit nicht erkennen können, kann der Verwalter erbringen, wenn er wie hier eine plausible Liquiditätsrechnung erstellt hat und aufgrund einer realistischen Einschätzung davon ausgehen konnte, dass die Liquidität im Rahmen der noch abzuwickelnden Aufträge gesichert war (vgl. BGH, 17.12.2004 - IX ZR 185/03, ZIP 2005, 311 = NJW-RR 2005, 488).

  • BAG, 01.06.2006 - 6 AZR 59/06

    Persönliche Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters

    Auszug aus LAG Hamm, 27.05.2009 - 2 Sa 331/09
    Sie sind nicht durch eine Rechtshandlung des Beklagten i. S. v. § 61 Satz 1 InsO begründet worden (BAG vom 01.06.2006 - 6 AZR 59/96, ZIP 2006, 1830 = NZA 2007, 94 unter 2. b. bb. der Gründe).
  • OLG Hamm, 28.11.2002 - 27 U 87/02

    Haftung des Insolvenzverwalters für die Nichterfüllung von

    Auszug aus LAG Hamm, 27.05.2009 - 2 Sa 331/09
    Die vom Kläger zitierte Entscheidung des OLG Hamm vom 28.11.2002 - 27 U 87/02 (ZIP 2003, 1165) ist nicht einschlägig, weil es dort um Ansprüche ging, die erst durch ein Erfüllungsverlangen i. S. v. § 103 Abs. 1 InsO eine Masseverbindlichkeit geworden sind.
  • LAG Hamm, 19.01.2006 - 4 Sa 48/05
    Auszug aus LAG Hamm, 27.05.2009 - 2 Sa 331/09
    Vorliegend handelt es sich um aufgezwungene Masseverbindlichkeiten, denn der Verwalter hatte auf das Entstehen der Vergütungsansprüche der Arbeitnehmer und deren Höhe keinen Einfluss (Uhlenbruck, InsO 12. Auflage § 61 Rn. 5; LAG Hamm vom 19.01.2006 - 4 Sa 48/05).
  • LG Hamburg, 11.11.2005 - 306 O 362/04

    Begründung einer Masseverbindlichkeit ; Pflicht zur rechtzeitigen Anzeige der

    Auszug aus LAG Hamm, 27.05.2009 - 2 Sa 331/09
    Eine Verletzung der nach § 208 InsO bestehenden Pflicht zur rechtzeitigen Anzeige der Masseunzulänglichkeit scheidet aus, wenn wie im vorliegenden Fall aufgrund des vorgelegten Finanzplanes und der sachlichen nachzuvollziehenden Einschätzung des Beklagten Umstände vorliegen, die eine Fortführung des Betriebes der Insolvenzschuldnerin realistisch erscheinen ließen (vgl. LG Hamburg vom 11.11.2005 - 306 O 362/04 ZInsO 2005, 1279).
  • BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 321/11

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters

    a) Es besteht keine insolvenzspezifische Pflicht, Arbeitnehmer zu einem bestimmten Zeitpunkt freizustellen, um ihnen zu ermöglichen, die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld zu erfüllen (vgl. LAG Hamm 27. Mai 2009 - 2 Sa 331/09 - zu I 1 der Gründe, LAGE InsO § 60 Nr. 2; Uhlenbruck/Sinz 13. Aufl. § 60 InsO Rn. 28; für eine aus der Fürsorgepflicht abgeleitete Freistellungspflicht im masseunzulänglichen Insolvenzverfahren Lindemann ZInsO 2012, 1873, 1877 f.) .
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